Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundebetreuung

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden und alle weiteren Leistungen des Hundezentrums Flughafen Frankfurt (im Folgenden Auftragnehmer) im Zusammenhang mit der zeitweisen Betreuung von Hunden. Die zeitweise Betreuung von Hunden umfasst die Hundeurlaubsbetreuung und die Hundetagesbetreuung.

§ 2 Begriffsbestimmung

Hundeurlaubsbetreuung ist die vorübergehende, mehrtägige Betreuung eines Hundes inklusive Übernachtung. Die Hundetagesbetreuung umfasst die Betreuung eines Hundes während des Tages ohne Übernachtung des Hundes im Hundezentrum.

§ 3 Anmeldung

3.1 Die Abgabe des Hundes und der Besuch des Hundezentrums sind nur während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 10 – 14 Uhr und 17 – 19 Uhr, Sa., So., Feiertag 12 – 15 Uhr).

3.2 Die Anmeldung des Hundes für einen Aufenthalt im Hundezentrum muss vor der Abgabe des Hundes erfolgen.

3.3 Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder per Mail erfolgen.

3.4 Bei Anmeldung des Hundes für die Hundebetreuung sind die Kontaktdaten, der genaue Reisezeitraum, sowie Abgabe- und Abholungsdatum des Hundes zu benennen.

3.5 Bei unangemeldetem Erscheinen ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

§ 4 Vertragsschluss

4.1 Der Betreuungsvertrag wird zwischen dem Eigentümer des Hundes (nachfolgend Auftraggeber genannt) und des Hundezentrums Flughafen Frankfurt geschlossen.

4.2 Der Auftraggeber versichert gleichzeitig auch der Eigentümer des Hundes zu sein, andernfalls hat er dies gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen.

4.3 Hat ein Dritter den Betreuungsvertrag für den Auftraggeber in Auftrag gegeben, so haftet der Dritte mit dem Auftraggeber als Gesamtschuldner für die sich aus dem Vertrag ergebenen Verpflichtungen, sofern dem Auftragnehmer eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Vertragsschluss eine von ihm bevollmächtigte Person (nachfolgend Notfallkontakt genannt) anzugeben, die auch während der Abwesenheit des Auftraggebers jederzeit gut zu erreichen ist und im Notfall kontaktiert werden kann.

4.5 Der Vertrag kommt erst mit Bestätigung des Auftrages, in der auch die anfallenden Kosten für die Betreuung aufgestellt sind, durch den Auftragnehmer zustande.

§ 5 Mitteilungspflichten

5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Vertragsschluss auf physische und psychische Besonderheiten des Hundes, z.B. Sozialunverträglichkeit, ängstliche oder aggressive Verhaltensauffälligkeiten, Zaunklettern u.Ä., hinzuweisen. Sollte der Auftraggeber einen solchen Umstand verschweigen, haftet der Auftragnehmer nicht für etwaige Folgen, z.B. Verletzungen anderer Hunde, Schäden durch den Hund, Verlust, während der Betreuung.

5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, den Auftragnehmer vor Vertragsschluss darüber aufzuklären, ob seine Hündin läufig ist oder im Zeitraum der Betreuung läufig wird. Sollte der Auftraggeber diesen Umstand verschweigen, haftet der Auftragnehmer nicht für etwaige Folgen, z.B. Deckung der Hündin während der Betreuung.

5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, den Auftragnehmer vor Vertragsschluss darauf hinzuweisen, ob sein Hund während des Aufenthalts im Hundezentrum medizinische Versorgung benötigt. Der Auftraggeber trägt auch die Verantwortung dafür, dass die medizinische Versorgung, z.B. Medikamente, Pflegemittel oder spezielles Futter, vor Abgabe des Hundes zur Verfügung gestellt werden. Sollte der Auftraggeber der Mitteilungspflicht nicht nachkommen oder die notwendigen Mittel nicht zur Verfügung stellen, haftet der Auftragnehmer nicht für die Folgen der fehlenden medizinischen Versorgung.

5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, den Auftragnehmer auf Operationen des Hundes hinzuweisen, die im Zeitraum von 28 Tagen vor Abgabe des Hundes vorgenommen wurden. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht nach, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstandene Schäden, die während des Aufenthalts im Hundezentrum auftreten.

§ 6 Leistungen/Preise

6.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, die gebuchte Unterkunft artgerecht zur Verfügung zu stellen, sowie die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zu beachten. Sollte der Hund psychische oder gesundheitliche Probleme aufweisen, wird der Auftraggeber oder der von ihm benannte Ansprechpartner benachrichtigt.

6.2 Der Auftragnehmer berechnet für die Unterbringung des Hundes:

In der Tagesbetreuung pro Tag 30,00 EUR (Flughafen-Mitarbeiter 27,00 EUR)

In der Hundebetreuung pro Tag 40,00 EUR (Flughafen-Mitarbeiter 36,00 EUR)

Die Preise beinhalten Futter und Wasser, sowie einen eigenen ausreichend großen Zwinger mit Außenanlage für den Zeitraum des Aufenthalts des Hundes.

6.3 Der Auftragnehmer gewährleistet während des Aufenthaltes einen freien Auslauf für die Hunde auf den gemeinsamen Rasenflächen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird. Der Auftraggeber haftet für alle sich daraus ergebenen Risiken z.B. im Kontakt mit anderen Hunden, Tieren und Menschen, Entlaufen des Hundes u.v.m.

6.4 Die Zahlung der Vergütung ist möglich per EC-Karte, Kreditkarte oder bar.

§ 7 Impfungen, Krankheiten, Tierarztkosten

7.1  Der Auftraggeber versichert, dass der Hund gesund ist und frei von ansteckenden oder chronischen Krankheiten oder Ungeziefer.

7.2  Der Auftraggeber versichert, dass der Hund gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut geimpft ist. Die Impfungen sind durch Nachweispapiere (Impfpass) zu belegen. Die Nachweispapiere sind für die Dauer der Unterbringung bei dem Auftragnehmer zu hinterlegen. Sollte der Hund nicht gegen die oben genannten Krankheiten geimpft sein, hat der Auftragnehmer das Recht, die Aufnahme des Hundes zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.

7.3  Sollte während des Aufenthalts bei dem Hund der Befall von Endo- oder Ektoparasiten festgestellt werden, erfolgt die sofortige Rückführung des Hundes an den Auftraggeber, Eigentümer oder eine von diesem bevollmächtigte Person (Notfallkontakt). Ist eine Rückführung an diese nicht möglich, so erfolgt eine tierärztliche Behandlung auf Kosten des Auftraggebers.

7.4  Ergibt sich die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, wird der Auftraggeber, Eigentümer oder eine von diesem bevollmächtigte Person (Notfallkontakt) unverzüglich in Kenntnis gesetzt. In dringenden Fällen, die kein Abwarten möglich machen, erfolgt die Behandlung auf Veranlassung der Mitarbeiter des Hundezentrums auf Kosten des Auftraggebers. Im Bedarfsfall werden die Kosten für die Fahrt zur tierärztlichen Klinik pauschal mit 50,00 € inkl. MwSt. festgelegt.

7.5  Der Auftragnehmer übernimmt im Übrigen keine Haftung für bereits bei Einlieferung nicht erkennbar erkrankte Hunde und die sich daraus ergebenden Folgen, außer dem Auftragnehmer ist diesbezüglich ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nachzuweisen. Verstirbt ein Hund infolge von Krankheit oder infolge eines Unfalls haftet der Auftragnehmer außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht.

§ 8 Abmeldung

8.1 Sollte der Hund vor Abgabe in die Hundebetreuung erkranken, oder sollte die Abgabe des Hundes aus anderen Gründen nicht möglich sein, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Hund bis zu 6 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin abzumelden.

Erfolgt die Abmeldung 5 bis einen Tag vor dem vereinbarten Abgabetermin, wird dem Auftraggeber ein Betrag in Höhe von 50% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt. .

8.2 Erscheint der Auftraggeber mit seinem Hund zum vereinbarten Abgabetermin nicht oder meldet ihn erst am selben Tag ab, wird dem Auftraggeber 100% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

8.3 Bei vorzeitiger Abholung des Hundes ist der gesamte gebuchte Zeitraum zu bezahlen.

§ 9 Nichtabholung des Hundes

9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, den Hund nach Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit zum vereinbarten Termin innerhalb der Öffnungszeiten abzuholen.

9.2 Wird der Hund vom Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, verlängert den Betreuungsvertrag nicht und ist auch nicht zu erreichen, wird der Hund nach 14 Tagen in ein von dem Auftragnehmer ausgesuchtes Tierheim zur Vermittlung abgegeben. Jeder zusätzliche Tag, an dem der Hund nicht abgeholt wird, wird dem Auftraggeber unter Zugrundelegung der oben aufgeführten Preisliste in Rechnung gestellt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden zusätzlichen Kosten werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

9.3 Ist das Hundezentrum ab dem Tag nach dem versäumten Abholtermin ausgelastet, hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, den Hund auf Kosten des Auftraggebers in einer anderen Hundepension unterzubringen.

§ 10 Haftung

10.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er seinen Hund auf eigene Gefahr ins Hundezentrum des Auftragnehmers gibt. Für Schäden, die durch Dritte oder Hunde herbeigeführt wurden, haftet dieser nur für Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit.

10.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer gegenüber Unternehmern – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

§ 11 Versicherung

Der Auftraggeber haftet uneingeschränkt für alle durch den Hund verursachten Schäden. Der Auftraggeber versichert außerdem, dass für den Hund bei Vertragsschluss eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

§ 12 Änderungen und Salvatorische Klausel

12.1 Nebenabsprachen sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

12.2 Sollten einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1 Für diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts.

13.2 Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten gilt der Gerichtsstand des Auftragnehmers.

Juni 2024

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