Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hundezentrum Flughafen Frankfurt GmbH

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Hundezentrum Flughafen Frankfurt GmbH (nachfolgend „Hundezentrum“ genannt).

Dies umfasst insbesondere:


Tagesbetreuung

Urlaubsbetreuung

Einzeltraining

Gruppentraining

Workshops

Seminare

sonstige Veranstaltungen und Dienstleistungen rund um den Hund


Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragspartner / Vertragsschluss

1. Vertragspartner sind das Hundezentrum Flughafen Frankfurt und der anmeldende Hundehalter bzw. Auftraggeber.

2. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, online oder mündlich erfolgen.

3. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung des Hundezentrums zustande.

4. Meldet eine Person einen Hund für Dritte an, haftet sie gemeinsam mit dem Hundehalter gesamtschuldnerisch.

§ 3 Preise / Zahlung

1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.

2. Zahlungen können per EC-Karte, Kreditkarte oder per Überweisung erfolgen.

3. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Das Hundezentrum ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen.

Teil A – Hundebetreuung

§ 4 Leistungen Hundebetreuung

1. Das Hundezentrum übernimmt die zeitweise Betreuung des Hundes im vereinbarten Umfang.

2. Die Betreuung umfasst je nach Buchung Tagesbetreuung, Übernachtung, Fütterung, Bewegung und allgemeine Versorgung.

3. Der Hund kann – sofern sozialverträglich – im Kontakt mit anderen Hunden geführt werden.

4. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Hunde im gesicherten Freilauf auch ohne Leine geführt werden können.

5. Abgabe und Abholung erfolgen grundsätzlich nur innerhalb der aktuell kommunizierten Öffnungszeiten. Abweichende Übergabezeiten, Gate-to-Gate Services oder Sondertransfers erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und nach Verfügbarkeit.

§ 5 Voraussetzungen für die Aufnahme

1. Der Hund muss gesund, haftpflichtversichert und frei von ansteckenden Krankheiten sein.

2. Der Hundehalter verpflichtet sich, das Hundezentrum über folgende Umstände vorab vollständig zu informieren:

Aggressionsverhalten

Ängste / Unsicherheiten

Unverträglichkeiten

Jagdverhalten / Entlauftendenzen

Läufigkeit

Erkrankungen

Medikamentengabe

Operationen in den letzten 28 Tagen

sonstige Besonderheiten


Das Verschweigen relevanter Umstände kann zum Ausschluss der Betreuung sowie zu Schadensersatzansprüchen führen.

§ 6 Impfungen / Parasiten / Tierarzt

1. Der Hund muss einen altersgemäßen Impfschutz besitzen (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut).

2. Die Nachweispapiere sind für die Dauer der Unterbringung beim Hundezentrum zu hinterlegen.

3. Bei Parasitenbefall oder ansteckenden Erkrankungen kann die Aufnahme verweigert oder die sofortige Abholung verlangt werden.

4. In dringenden Fällen ist das Hundezentrum berechtigt, tierärztliche Versorgung auf Kosten des Halters zu veranlassen. Der Hundehalter ist nach Möglichkeit vorab zu informieren. Für notwendige Fahrten zum Tierarzt oder in eine Tierklinik wird eine Transport- und Aufwandspauschale in Höhe von 50€ berechnet.

§ 7 Stornierung Betreuung

1. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 6 Tage vor Betreuungsbeginn möglich.

2. Bei Stornierung 5 bis 1 Tag vor Beginn werden 50 % des gebuchten Gesamtpreises fällig.

3. Bei Stornierung am Betreuungstag oder Nichterscheinen werden 100 % fällig.

4. Bei vorzeitiger Abholung bleibt der volle Buchungspreis geschuldet.

Teil B – Hundetraining

§ 8 Allgemeines Training

1. Das Hundezentrum bietet Einzeltraining, Gruppentraining sowie Spezialtrainings an.

2. Inhalte, Dauer und Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Buchung.

3. Eine Erfolgsgarantie wird nicht geschuldet, da Trainingserfolge maßgeblich von Mitarbeit, Konsequenz, Hund und Umfeld abhängen.

§ 9 Teilnahmevoraussetzungen Training

1. Der Hund muss gesundheitlich in der Lage sein, am Training teilzunehmen.

2. Der Teilnehmer versichert das Bestehen einer gültigen Hundehalterhaftpflichtversicherung.

3. Aggressive, stark unverträgliche oder verhaltensauffällige Hunde sind vorab mitzuteilen.

4. Das Hundezentrum kann Hunde oder Teilnehmer aus Sicherheitsgründen vom Training ausschließen.

§ 10 Durchführung Training

1. Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten.

2. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

3. Der Hundehalter haftet für Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden.

4. Trainingshilfsmittel dürfen nur nach Anweisung eingesetzt werden.

§ 11 Terminabsagen Training

1. Einzeltraining kann bis 24 Stunden vor Termin kostenfrei abgesagt werden.

2. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird der volle Preis berechnet.

3. Bei höherer Gewalt oder Ausfall des Trainers kann ein Ersatztermin angeboten werden.

Teil C – Workshops / Seminare / Veranstaltungen

§ 12 Anmeldung

1. Anmeldungen zu Workshops oder Seminaren sind verbindlich.

2. Plätze werden nach Anmeldungsdatum oder Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben, sofern Vorauszahlung verlangt wird.

§ 13 Stornierung Workshops / Seminare

1. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei.

2. 13 bis 7 Tage vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr.

3. Ab 6 Tage vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 %.

4. Wird ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt, kann auf Gebühren verzichtet werden.

§ 14 Absage durch Veranstalter

Das Hundezentrum kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, insbesondere bei:


Krankheit des Referenten

zu geringer Teilnehmerzahl

höherer Gewalt

behördlichen Maßnahmen


Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Teil D – Haftung

§ 15 Haftung des Hundehalters

1. Der Hundehalter haftet uneingeschränkt für sämtliche durch seinen Hund verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

2. Dies gilt auch während Betreuung, Training oder Veranstaltungen.

§ 16 Haftung des Hundezentrums

1. Das Hundezentrum haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

3. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Teil E – Sonstiges

§ 17 Bild- und Videoaufnahmen

Im Rahmen von Trainings, Seminaren oder Betreuung können Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Eine Veröffentlichung erfolgt nur mit Einwilligung oder im gesetzlich zulässigen Rahmen.

§ 18 Datenschutz

Es gelten die gesonderten Datenschutzhinweise des Hundezentrum Flughafen Frankfurt.

§ 19 Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Für Unternehmer, Kaufleute und juristische Personen ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.

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